Das sollten Sie wissen...

Das sollten Sie wissen...


Auch beim Einsatz von Hüpfburgen sollten bestimmte "Spielregeln" eingehalten werden. Das betrifft vor allem die Veranstalter von öffentlichen und gewerblichen Veranstaltungen.

 

DIN EN 14960

Unsere Hüpfburgen entsprechen der für aufblasbare Spielgeräte gültigen Norm DIN EN 14960 und werden auch einer entsprechenden Jahresinspektion unterzogen.

 

Aufstellplatz/Verankerung

Aufblasbare Spielgeräte sollten nach Möglichkeit immer auf einer Rasenfläche aufgebaut werden. Die nach DIN EN 14960 vorgeschriebene Verankerung, die nur in geschlossenen Räumen fehlen darf (außer wenn konstruktionbedingt eine Verankerung notwendig sein muss), kann in dem weichen Untergrund gut eingebracht werden. Auf asphaltierten und gepflasterten Flächen muss eine ausreichende Verankerung mittels Pflasteranker oder Gewichte stattfinden.

 

Öffentliche/gewerbliche Veranstaltungen

Sind Veranstaltungen, die öffentlich und/oder gewerblich organisiert werden und auf einem öffentlichen oder gewerblichen Grundstück stattfinden (z.B. Stadtfest, Vereinsfeste, Tag der offenen Tür, usw.).

 

Private Veranstaltungen

Sind Veranstaltungen, die privat organisiert werden und auf einem privaten Grundstück stattfinden (z.B. Kindergeburtstag, Familienfeier, usw.)

 

Versicherungen bei öffentlichen/gewerblichen Veranstaltungen

Wenn der Aufbau durch den Hüpfburgenverleih Münsterland erfolgt, ist nur der korrekte Aufbau durch uns versichert.

Für den Betrieb der Mietobjekte sollte der Veranstalter/Mieter immer eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. 

Nur wenn die Betreuung der Mietobjekte auch durch den Hüpfburgenverleih Münsterland erfolgt, ist auch der Betrieb der Hüpfburg durch uns versichert.


Fallschutz

Aufblasbare Spielgeräte entwickeln aufgrund Ihrer Konstruktion eine sogenannte "Eigendynamik". Aus diesem Grund müssen beim Aufbau solcher Geräte auf einer Fläche die keine stoßdämpfenden Eigenschaften hat (z.B. Pflastersteine, Asphalt, usw.) lt. DIN EN 14960:2006 immer Fallschutzmatten um die Einstiegs- und Ausstiegskissen angebracht werden.


  • Fallschutzmatten mit einer Stärke von 25mm
  • Flächengewicht: ca. 17,6 kg/m²
  • Max. Fallhöhe: 0,8m
  • Entspricht DIN EN 1177 /DIN EN 1176
  • Zertifikat TÜV SÜD


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